Rauchmelder retten Leben
Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Die Anwendungsnorm DIN 14676 sowie die
Gerätenorm DIN EN 14604 gilten als verbindlich
Die Rauchwarnmelder-Pflicht ist in § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW gesetzlich geregelt.